Eintritt & Wegezoll Kaisermarkt zu Goslar ANNO 1290

                          

Kein Wege- und Brückenzoll auf ANNO 1290

In diesm Jahr erlangten Rat und Bürgerschaft die sogenannte Reichsvogtei über die Stadt aus den Händen der Grafen von Wöltingerode-WohldenbergANNO 1290 steht symbolhaft für den Schritt Goslars hin zur sogenannten reichsfreien Stadt, gleichsam nur Kaiser und Reich untergeordnet.  50 Jahre später, im Jahr 1340, verlieh Kaiser Ludwig IV, bekannt als Ludwig der Bayer, das Heerschildrecht an die Goslarer Bürger. Anlässlich dieser Verleihungen wiesen die Stadtherren in ihrer großherzigen Güte ihre Kämmerey an, auf die Erhebung des Wege- und Brückenzolls zu verzichten, damit möglichst viele Menschenkinder ob Groß oder Klein, aus Nah und Fern das fröhliche Fest- und Marktgeschehen erleben können.

Zum Kaisermarkt öffnen sich die Stadttore und die Wachen gewähren dem Volk freien Zugang zum mittelalterlichen Fest- & Marktgeschehen zu Goslar

       

Rosentor (l) – Vititor (m) und Breites Tor (r). Ausschnitt aus der Merianansicht von 1653.